Bauleitplanung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Ziethen
hier: Veröffentlichung im Internet des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Ziethen nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziethen in der Sitzung am 23.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet nordöstlich der Straße „Elisberg“, östlich der „Schönberger Straße“ und nördlich „An der Bundesstraße“ in der Gemeinde Ziethen gelegen, und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 12.10.2026 bis zum 13.11.2026 im Internet veröffentlicht.
Hier können Sie die auszulegenden Unterlagen einsehen:
- Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Ziethen in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom 01.10.2026
- Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Ziethen
- Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 der Gemeinde Ziethen
- Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ziethen (durch Berichtigung)
Von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen, weil der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13a in Verbindung mit § 13 BauGB aufgestellt wird.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich oder während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Niederschrift in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04 (nach vorheriger Terminabstimmung).
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.
